Seit November 2012 ist die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Als Betreiber oder Inhaber von zentralen Trinkwasser-Installationen sind Sie in der gesetzlichen Verantwortung, Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser zu gewährleisten. Hiermit obliegt die Pflicht, bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen, eine Gefährdungsanalyse gemäß § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 durchzuführen. Diese soll dem Betreiber eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage liefern sowie notwendige Abhilfemaßnahmen aufzeigen.Grundlage der Gefährdungsanalyse sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt W 551, der DVGW-Hinweis W 1001 und die VDI/DVGW-Richtlinie 6023.
VDI 2047-2 Richtlinie und 42. BImSchV für die Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen
Hygieneinspektion Wassertechnik – Verdunstungskühlanlagen gemäß VDI 20147 – 2 u. 42.BImSchV Die Betreiber von Rückkühlwerken stehen in der Verantwortung, das gesundheitliche Risiko aus dem Betrieb dieser Anlagen zu minimieren. Die seit dem 01.01.2015 geltende Richtlinie VDI 2047-2 beschreibt die umfassenden Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb. Hierzu gehören insbesondere die Kühlwasserbehandlung und die systematische Bekämpfung von Keimen wie zum Beispiel die gesundheitsgefährdenden Legionellen oder schleimbildenden Pseumonaden. Seit dem 19. August 2017 ist die 42. BImSchV - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - in Kraft. Diese verpflichtet die Betreiber der entsprechenden Anlagen zur regelmäßigen Kontrolle Ihrer Anlagen im Hinblick auf den Ausstoß von gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen von Krankheitserregern.