Wasser

Hygieneinspektion Wassertechnik - Trinkwasser gemäß VDI 6023 u. DVGW – Arbeitsblatt W551

Seit November 2012 ist die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Als Betreiber oder Inhaber  von zentralen Trinkwasser-Installationen sind Sie in der gesetzlichen Verantwortung, Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser zu gewährleisten. Hiermit obliegt die Pflicht,  bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen, eine Gefährdungsanalyse gemäß § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 durchzuführen. Diese soll dem Betreiber eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage liefern sowie notwendige Abhilfemaßnahmen aufzeigen. Grundlage der Gefährdungsanalyse sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt W 551, der DVGW-Hinweis W 1001 und die VDI/DVGW-Richtlinie 6023.           
VDI 2047-2 Richtlinie und 42. BImSchV für die Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen                  Hygieneinspektion Wassertechnik – Verdunstungskühlanlagen gemäß VDI 20147 – 2 u. 42.BImSchV Die Betreiber von Rückkühlwerken stehen in der Verantwortung, das gesundheitliche Risiko aus dem Betrieb dieser Anlagen zu minimieren. Die seit dem 01.01.2015 geltende Richtlinie VDI 2047-2 beschreibt die umfassenden Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb. Hierzu gehören insbesondere die Kühlwasserbehandlung und die systematische Bekämpfung von Keimen wie zum Beispiel die gesundheitsgefährdenden Legionellen oder schleimbildenden Pseumonaden. Seit dem 19. August 2017 ist die 42. BImSchV - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider -  in Kraft. Diese verpflichtet die Betreiber der entsprechenden Anlagen zur regelmäßigen Kontrolle Ihrer Anlagen im Hinblick auf den Ausstoß von gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen von Krankheitserregern.        

Kolonienbildende Einheiten der Legionelle (KBE)

Das Analyseergebnis zeigt das Verhältnis der Anzahl von Kolonie bildenden Einheiten der Legionellen (KBE) pro 100 ml. Bei einem Nachweis bis 100 KBE/100 ml besteht kein Grund zum handeln. Diese Werte befinden sich noch im Toleranzbereich. Wird ein Wert bis 1000 KBE/100 ml gemessen ist eine Sanierung erforderlich, die innerhalb eines Jahres erfolgen sollte, weitergehende Untersuchungen sind hier erforderlich, um die Konzentration im Auge zu behalten. Bei einem Wert bis zu 10 000 KBE/100 ml spricht man von einer hohen Belastung, eine kurzfristige Sanierung ist hier aber noch möglich. Bei einer Verunreinigung über 10 000 KBE/100 ml wird zumeist die Nutzung der Wasseranlage verboten bzw. eingeschränkt (z.B. Duschverbot) und eine Sanierung ist umgehend erforderlich. 
Share by: