Die europäische Richtlinie 2002/91/EG und deren nationale Umsetzung in der EnEV 2009, welche mit dem aktuellen Stand zum 01.10.2009 in Kraft getreten ist, fordert die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unter Berücksichtigung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen.
Die energetischen Inspektion gem. § 12 EnEV, untersucht den ordnungsgemäßen Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen unter dem Aspekt der Energieeffizienz. Messtechnisch wird überprüft, ob die installierten Leistungen und Luftvolumenströme den aktuellen Anforderungen des Gebäudes entsprechen und ob Dimensionierung und Systemauswahl im richtigen Verhältnis zum Kühlbedarf sowie Nutzung des Gebäudes stehen.