VDI-6022 Richtlinie

Hygieneinspektionen von RLT-Anlagen gemäß VDI 6022-Richtlinie

In der Arbeitsstättenverordnung (§4) wird verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden müssen. Sie müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren. In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der so genannten Hygieneinspektion. Diese ist für RLT-Anlagen in Abständen von 2 Jahren (Anlagen mit Luftbefeuchter) bzw. 3 Jahren (Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen. Die Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Eine Hygieneinspektion ermittelt den Zustand der RLT-Anlage und schafft Rechtssicherheit im Schadensfall. 

Anwendungsbereich

Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle Räume in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei stunden je Tag aufhalten.
VDI 6022 Blatt 1 gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten (auch Aggregate, z.B. Rückkühlwerke), die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft beeinflussen können. 
Share by: